Was ist
Die Geburtsurkunde ist das vom zuständigen Standesamt oder Konsularbeamten ausgestellte Dokument, das die Tatsache der Geburt, das Geburtsdatum, das Geschlecht und gegebenenfalls den Zeitpunkt der Geburt sowie die Abstammung der eingetragenen Person bescheinigt.
Ebenso können elektronische Geburtsurkunden mit dem elektronischen Siegel der Generaldirektion der Standesämter und Notare auf der Grundlage der in der zentralen Datenbank der in den Zivilregistern eingetragenen Personen enthaltenen Daten ausgestellt werden.
Arten von Zertifikaten/Zertifizierungen
Es können mehrere Arten von Geburtsurkunden beantragt werden. Zertifizierungen können positiv oder negativ sein:
A) Positives Zertifikat:
- Auszug: Dies ist eine Zusammenfassung der Informationen über die Tatsache der Geburt, die im Standesamt eingetragen sind. Es kann sich um verschiedene Arten handeln:
- Gewöhnlich: Diese wird in spanischer Sprache für diejenigen autonomen Gemeinschaften ausgestellt, deren einzige Amtssprache Spanisch ist.
- International oder mehrsprachig: Dies soll in Ländern gelten, die das Wiener Übereinkommen vom 8. September 1976 ratifiziert haben. Diese Bescheinigung wird in der Amtssprache aller Unterzeichnerstaaten des oben genannten Übereinkommens ausgestellt (Spanien, Deutschland, Österreich, Belgien, Bosnien, Kroatien, Slowenien, Frankreich, Italien, Luxemburg, Mazedonien, Niederlande, Portugal, Schweiz, Türkei, Serbien, Montenegro).
- Zweisprachig: Wird eine Teilbescheinigung in einer Autonomen Gemeinschaft beantragt, die ihre eigene Amtssprache hat, wird sie in Spanisch und in der Amtssprache der Autonomen Gemeinschaft ausgestellt, in der sie ausgestellt wird.
- Wortwörtlich: Eine wortgetreue Kopie des Geburtsregisters, die alle Angaben zur Identität und zur Tatsache der Geburt enthält.
B) Negativbescheinigung: Mit dieser Bescheinigung wird bestätigt, dass eine Person nicht in diesem Standesamt eingetragen ist.
C) Zertifizierung mit dem elektronischen Siegel der Generaldirektion der Register und Notare: Sie dient der Akkreditierung der Daten, die in den computergestützten und digitalisierten Registereinträgen der zentralen Datenbank enthalten sind, die ab dem 1. Januar 1950 in den kommunalen Personenstandsregistern oder im Zentralen Personenstandsregister vorgenommen wurden. Bescheinigungen können nicht nach diesem Verfahren ausgestellt werden, wenn die Eintragungen vor 1950 vorgenommen wurden oder in einem beauftragten Zivilstandsregister (Friedensrichter) oder in einem konsularischen Zivilstandsregister vorgenommen wurden.
Inhalt der Zertifikate/Bescheinigungen
Die Bescheinigungen müssen folgende Angaben enthalten:
- Das Register, mit Angabe der Gemeinde und der Provinz, und in den Konsulaten, des Landes und des Staates.
- Die Identität des Registranten mit den Angaben, die in der Registrierung enthalten sind.
- Die Seite und der Band des Eintrags oder das entsprechende Folio und die entsprechende Akte.
- das Datum, den Namen und die Unterschrift des Bescheinigungsbefugten oder des Urkundsbeamten sowie das Siegel der Geschäftsstelle
- Im Falle des elektronischen Siegels der Generaldirektion der Register und Notare umfasst dies Informationen über den sicheren Prüfcode, das Verfahren zur Überprüfung des Inhalts des ausgestellten Dokuments und das Ausstellungsdatum.