Einmalige Legalisation oder Haager Apostille

Was ist

Das Apostille-Verfahren besteht darin, dass auf einer öffentlichen Urkunde oder einer Erweiterung davon eine Apostille oder ein Vermerk angebracht wird, der die Echtheit der Unterschrift von öffentlichen Urkunden bestätigt, die in einem Land ausgestellt wurden, das das Zwölfte Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 unterzeichnet hat, mit dem das Erfordernis der Legalisation ausländischer öffentlicher Urkunden aufgehoben wurde, um in einem anderen Land, das dieses Übereinkommen unterzeichnet hat, wirksam zu sein.

So müssen Dokumente, die in einem Unterzeichnerland des Übereinkommens ausgestellt und mit einer Apostille versehen wurden, in jedem anderen Land des Übereinkommens anerkannt werden, ohne dass eine weitere Beglaubigung erforderlich ist.

Die Liste der Staaten, die diesem Übereinkommen beigetreten sind, finden Sie auf der Website der
Haager Konferenz für Internationales Privatrecht.
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*Im Falle der Volksrepublik China gilt sie nur für die Gebiete Macau und Hongkong. Für Albanien ist das Abkommen mit Spanien nicht anwendbar.

Welche Dokumente können apostilliert werden? Öffentliche Dokumente

Gerichtliche Dokumente: Dokumente, die von einer Behörde oder einem Beamten stammen, die bzw. der mit einer staatlichen Gerichtsbarkeit verbunden ist, einschließlich der Dokumente, die von der Staatsanwaltschaft oder von einem Gerichtsvollzieher stammen.

Verwaltungsdokumente.

Amtliche Beglaubigungen, die auf privaten Dokumenten angebracht wurden, wie die Beglaubigung der Eintragung eines Dokuments, die Beglaubigung der Bestimmtheit eines Datums und die amtliche und notarielle Beglaubigung von Unterschriften auf Dokumenten privater Natur.

Sie gilt jedoch nicht für:

(a) Dokumente, die von diplomatischen oder konsularischen Beamten ausgestellt wurden.

(b) Verwaltungsunterlagen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Handels- oder Zollvorgang stehen.

(c) Dokumente, die in Anwendung von
anderer internationaler Übereinkünfte
(c) Urkunden, die nach anderen internationalen Übereinkünften von der Legalisation oder Apostille befreit sind.

Wer kann sich bewerben/einreichen

Jeder Inhaber einer öffentlichen Urkunde, deren Echtheit er bescheinigen möchte, kann eine Haager Apostille beantragen.

Bei Apostillen in elektronischem Format kann der Bürger, nachdem er den Antrag bei der entsprechenden zuständigen Behörde gestellt hat, die Apostille über die elektronische Zentrale des Justizministeriums herunterladen.

Zusätzliche Informationen

Verwaltungsdokumente, die eine vorherige Anerkennung der Unterschrift erfordern, damit sie apostilliert werden können:

Dokumenttyp Vorherige Bestätigung der Unterschrift durch
Abschlüsse und Bescheinigungen der offiziellen Universitätsstudien. Mº de Educación, Cultura y Deporte und Hohe Schulaufsichtsbehörden der Autonomen Gemeinschaften (nur in einigen Fällen),
siehe Link
).
Nicht-universitäre Abschlüsse und offizielle akademische Bescheinigungen. Bildungsministerien der Autonomen Gemeinschaften.
Dokumente der Steuerbehörde. Ministerium für Finanzen und öffentliche Verwaltung.
Dokumente des staatlichen Arbeitsamtes und der Sozialversicherungsträger (z. B. Anerkennung der Arbeitslosigkeit, Beschäftigungsgeschichte usw.). Ministerium für Beschäftigung und soziale Sicherheit.
Nicht-pädagogische Dokumente der Autonomen Gemeinschaften. In einigen Fällen, wie z. B. in der Gemeinschaft Madrid, ist eine vorherige Anerkennung der Unterschrift durch das regionale Ministerium des Ratsvorsitzes erforderlich.
Dokumente der örtlichen Behörden (z. B. Volkszählungsurkunden). Eine vorherige Unterschriftsbeglaubigung ist nicht erforderlich, solange die Unterschrift von einer Behörde geleistet wird, deren Unterschrift im System registriert ist, mit Ausnahme des Stadtrats von Madrid, der eine vorherige Unterschriftsbeglaubigung verlangt.
Konsularische Dokumente (in seiner Funktion als Standesbeamter oder Notar). Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Zusammenarbeit.
Bescheinigungen aus dem Grundbuch, dem Handelsregister und dem Register für bewegliches Vermögen. Registerführer des Handelsregisters (für die Register von Madrid, Barcelona, Bilbao und Valencia) oder Dekan und Präsident des Kollegiums der Registerführer für Immobilien, Handels- und Mobiliarvermögen in Spanien.
Dokumente der AENA, der Handelsmarine, der Fluglotsen oder der Schiffsbesatzung. Ministerium für öffentliche Arbeiten.
Bankunterlagen. Abteilung Leistungsbilanz der Banco de España.
Offizielles Staatsanzeiger. Für Dokumente nach Juni 2011 ist keine vorherige Anerkennung durch die BOE State Agency erforderlich.
Von den staatlichen Sicherheitskräften und -korps ausgestellte Dokumente. Ministerium des Innern.
Dokumente der Generaldirektion für Verkehr. Ministerium des Innern oder Generaldirektion für Verkehr.
Andere. Wenden Sie sich an das Bürgerberatungszentrum des Justizministeriums.

 

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