Antrag auf Nachweis der Volkszählungsregistrierung: Bescheinigungen und Merkblätter

Zertifikat

Die Bescheinigung weist den Wohnsitz und den gewöhnlichen Aufenthalt nach. Sie sollten sich bewerben, wenn Sie den Antrag bei den folgenden Stellen einreichen müssen:

  • Gerichtliche Einrichtungen (Gerichte und Tribunale)
  • Ausländische militärische Einrichtungen oder Behörden
  • Standesamt (Eheschließungen, Staatsangehörigkeit, Änderungen des Vornamens und/oder Familiennamens und Adoptionen usw.) Erbenerklärungen
  • Andere amtliche Register, Gefängnisse, Zollbehörden, SEPE, Universitäten usw.
  • Aufenthalt aufgrund von „arraigo“ (drei Jahre Aufenthalt sind erforderlich).
  • Erkennen der Abhängigkeitssituation

Das Lenkrad

Dieses Dokument dient der Information und gibt den Wohnsitz und den gewöhnlichen Aufenthaltsort an. Die Vorlage dieses Dokuments ist nicht erforderlich, wenn der Betroffene die entsprechende Verwaltung ERMÄCHTIGT, seine Adresse im Volkszählungsregister zu überprüfen. Sie wird u.a. in den folgenden Verfahren verlangt:

  • Für die Ausstellung des nationalen Personalausweises
  • Fahrzeugzulassung
  • Schwimmbadgutscheine, Zuschüsse für soziale Dienste
  • Formalitäten, wenn die Bescheinigung nicht ausdrücklich verlangt wird, usw.

 

Dokumentation

  • Persönliche Anfragen:
    • Nationaler Personalausweis oder Reisepass oder Ausländerausweis oder Personalausweis für Staatsangehörige der Europäischen Union des Interessenten.
    • Für historische Zeugnisseist bei den Bürgerberatungsbüros ein Antragsformular auszufüllen. Es kann auch unter der Rubrik „Musterformulare“ heruntergeladen werden.
    • Im Falle von nicht volljährigen Minderjährigen:
      • Die Antragsteller (unabhängig davon, ob sie Eltern sind oder nicht) werden in dem Register eingetragen, in dem auch das Kind eingetragen ist: Original der DNI, des Reisepasses, des Ausländerausweises oder des Personalausweises der Antragsteller, wenn sie Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sind.
      • Antragsteller (unabhängig davon, ob es sich um Eltern handelt oder nicht), die nicht in dem Register eingetragen sind, in dem der Minderjährige eingetragen ist: Original der DNI, des Reisepasses, des Ausländerausweises oder des Personalausweises bei Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die Genehmigung des Erwachsenen, bei dem der Minderjährige eingetragen ist, unter Beifügung einer Fotokopie des Ausweisdokuments des Genehmigenden.
    • Bei verstorbenen Personen: DNI, oder Reisepass, oder Ausländerausweis, oder Personalausweis bei Staatsangehörigen der Europäischen Union, sowohl des Verstorbenen als auch des Antragstellers, ist in jedem Fall die vom Standesamt ausgestellte Sterbeurkunde oder die Seite des Familienbuchs, in der der Tod eingetragen ist, sowie die Urkunde zur Bescheinigung des berechtigten Interesses vorzulegen, wie u. a:
      • Wenn der Antragsteller der Ehegatte ist: Familienbuch oder Heiratsurkunde.
      • Wenn die antragstellende Person ein Kind oder ein Elternteil ist: Familienbuch oder Geburtsurkunde.
      • Wenn der Antragsteller ein testamentarischer Erbe ist: Testament und/oder Bescheinigung über den letzten Willen und das Testament.
      • Ist der Antragsteller nicht unter derselben Anschrift wie der Verstorbene gemeldet und auch nicht als Erbe aufgeführt, muss er ein Dokument vorlegen, das seine Eigenschaft als Beteiligter oder Vertreter des Beteiligten bestätigt.
      • Handelt es sich bei dem Antragsteller um eine juristische Person (z. B. ein Beratungsunternehmen) oder um einen anderen Berufsangehörigen (z. B. einen Rechtsanwalt), sind Fotokopien der Dokumente vorzulegen, die belegen, dass sie im Namen der berechtigten Interessenten handeln.
    • Anfragen per Post:
      • Vom Interessenten unterzeichnetes Bewerbungsschreiben mitfolgenden Angaben:
        • Was wird verlangt?
        • Vorname und Nachname
        • Fotokopie der DNI, des Reisepasses, des Ausländerausweises oder des Personalausweises, wenn es sich um einen Staatsangehörigen der Europäischen Union handelt, des Interessenten.
        • Vollständige Postanschrift, an die Sie die Informationen erhalten möchten
        • Telefonnummer der Kontaktperson
      • Im Falle von nicht volljährigen Minderjährigen:
        • Die Antragsteller (unabhängig davon, ob sie Eltern sind oder nicht) sind in dem Register eingetragen, in dem auch das Kind eingetragen ist: Fotokopie der DNI, des Reisepasses, des Ausländerausweises oder des Personalausweises der Antragsteller, wenn sie Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sind.
        • Antragsteller (unabhängig davon, ob es sich um Eltern handelt oder nicht), die nicht in dem Register eingetragen sind, in dem der Minderjährige eingetragen ist: Fotokopie der DNI oder des Reisepasses oder des Ausländerausweises oder des Personalausweises, wenn es sich um einen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union handelt, des Antragstellers und die Genehmigung des Erwachsenen, bei dem der Minderjährige eingetragen ist, unter Beifügung einer Fotokopie des Ausweises des Vollmachtgebers.
      • Im Falle von Verstorbenen : Fotokopie des Personalausweises, des Reisepasses, des Ausländerausweises oder des Personalausweises bei Staatsangehörigen der Europäischen Union, sowohl des Verstorbenen als auch des Antragstellers, in jedem Fall muss eine vom Standesamt ausgestellte Sterbeurkunde oder die Seite des Familienbuchs, in der der Tod eingetragen ist, sowie das Dokument zur Bescheinigung des berechtigten Interesses, wie z. B. u. a., vorgelegt werden:
        • Wenn die antragstellende Person der Ehepartner ist: Familienbuch oder Heiratsurkunde.
        • Wenn die antragstellende Person ein Kind oder ein Elternteil ist: Familienbuch oder Geburtsurkunde.
        • Wenn der Antragsteller ein testamentarischer Erbe ist: Testament und/oder Bescheinigung über den letzten Willen und das Testament.
        • Ist der Antragsteller nicht unter derselben Anschrift wie der Verstorbene gemeldet und auch nicht als Erbe aufgeführt, muss er ein Dokument vorlegen, das seine Eigenschaft als Beteiligter oder Vertreter des Beteiligten bestätigt.
        • Handelt es sich bei dem Antragsteller um eine juristische Person (z. B. ein Beratungsunternehmen) oder um einen anderen Berufsangehörigen (z. B. einen Rechtsanwalt), sind Fotokopien der Dokumente vorzulegen, die belegen, dass sie im Namen der berechtigten Interessenten handeln.
      • Online-Bewerbungen:Es sind keine Unterlagen erforderlich. Sie müssen lediglich die Felder des Antragsformulars ausfüllen.
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